Rechtsprechung
AG Achern, 21.03.2014 - 3 C 21/14 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Verneinung eines Bagatellschadens des VN und Zuspruch von Sachverständigenhonorar
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Achern, 21.03.2014 - 3 C 21/14
Der später ermittelte Schadensumfang ist im Rahmen tatrichterlicher Würdigung nach § 287 ZPO lediglich ein Gesichtspunkt für die Beurteilung, ob eine Begutachtung tatsächlich erforderlich war oder ob nicht möglicherweise andere, kostengünstigere Schätzungen - wie beispielsweise ein Kostenvoranschlag eines Reparaturbetriebs - ausgereicht hätten (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03 -, juris).
- OVG Sachsen, 08.09.2016 - 3 C 8/14
Verein; Vereinszweck; G-10-Protokoll; Überwachung der Telekommunikation; …
B...... (Az. 3 C 21/14), F... B.Bereits die in der Verbotsverfügung als Mitglieder bezeichneten Personen, über deren Klagen der Senat mit Urteilen vom 20. Juni und 8. September 2016 in den Parallelverfahren 3 C 10/14, 3 C 21/14, 3 C 23/14, 3 C 24/14 und 3 C 25/14 entschieden hat, bilden eine hinreichende Mehrheit von natürlichen Personen i. S. v. § 2 Abs. 1 VereinsG, die sich über einen längeren Zeitraum freiwillig zur Verwirklichung des oben festgestellten Zwecks zusammengeschlossen haben.
108 Die in der Verbotsverfügung als Mitglieder bezeichneten Personen, über deren Klagen der Senat in den Parallelverfahren 3 C 10/14, 3 C 21/14, 3 C 23/14, 3 C 24/14 und 3 C 25/14 mit Urteilen vom 23. Juni 2016 entschieden hat, einschließlich der Vertreterin der Klägerin, S.